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   VG Regensburg, 10.02.2015 - RN 6 K 14.1671   

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https://dejure.org/2015,3132
VG Regensburg, 10.02.2015 - RN 6 K 14.1671 (https://dejure.org/2015,3132)
VG Regensburg, Entscheidung vom 10.02.2015 - RN 6 K 14.1671 (https://dejure.org/2015,3132)
VG Regensburg, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - RN 6 K 14.1671 (https://dejure.org/2015,3132)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch die Beleuchtung einer Werbeanlage innerorts (verneint)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs in der Innenstadt durch die Beleuchtung einer Werbeanlage

  • rewis.io

    Baugenehmigung, Werbeanlage, Bauantrag, Verkehrsunfall, Beleuchtung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VG Regensburg, 10.02.2015 - RN 6 K 14.1671
    Das Bauvorhaben ist baugenehmigungspflichtig, da eine Werbeanlage im Euroformat eine bauliche Anlage nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO und nach § 29 BauGB (BVerwG, U.v. 3.12.1992, 4 C 27.91) ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2324/02

    Befreiung nach BauGB § 31 - keine Atypik notwendig

    Auszug aus VG Regensburg, 10.02.2015 - RN 6 K 14.1671
    Da Werbeanlagen im städtischen Innenbereich zu den üblichen Erscheinungsformen gehören, mit denen ein Verkehrsteilnehmer rechnet und auf die er sich einstellt, können diese nur ausnahmsweise zu einer Gefährdung führen (VGH Baden-Württemberg, U.v. 16.6.2003 - 3 S 2324/02 - juris, Rn. 43).
  • VGH Bayern, 17.11.2008 - 14 B 06.3096

    Baugenehmigung; Werbeanlage; Bahnanlage; Fachplanungsvorbehalt; Bundesstraße;

    Auszug aus VG Regensburg, 10.02.2015 - RN 6 K 14.1671
    Dabei ist nach der Rechtsprechung auf den Horizont eines geeigneten Kraftfahrers abzustellen, der sein Verhalten im Straßenverkehr nach den geltenden Vorschriften ausrichtet (BayVGH, U.v. 17.11.2008 - 14 B 06.3096 - juris, Rn. 19).
  • VGH Bayern, 22.08.2001 - 2 B 01.74
    Auszug aus VG Regensburg, 10.02.2015 - RN 6 K 14.1671
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs liegt eine solche Gefährdung nämlich nur dann vor, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass durch die Anlage ein Verkehrsunfall verursacht oder der Verkehr in seinem Ablauf behindert wird, eine hypothetische Ablenkungsmöglichkeit genügt hingegen nicht (BayVGH, U.v. 22.8.2001 - 2 B 01.74 - juris, Rn. 19).
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